CDU-Kreisvorstand Paderborn zur Zukunft von Senne und Egge
25. März 2011
Es ist unstrittig, dass die Senne und die Egge Kultur- und Naturlandschaften von herausragender Bedeutung sind, die ihres Gleichen suchen. Das sind diese Gebiete geworden, weil sie nicht ungeschützt der Natur überlassen worden sind, sondern weil die Menschen sie in Harmonie mit der Natur gepflegt haben.
Die einzigartige landschaftliche Ausprägung der Senne als von Menschen geschaffene und zu erhaltende Kulturlandschaft ist vor allen Dingen der militärischen Nutzung und der kostenintensiven Pflegemaßnahmen durch das britische Militär zu verdanken. Diese Kleinode wollen wir behalten.
Erklärung des CDU-Kreisvorstandes Paderborn zur Zukunft von Senne und Egge
Kulturlandschaft erhalten!
- Deshalb wollen wir, dass die britischen Streitkräfte hier bleiben, sich auf ihre schweren Aufgaben vorbereiten können und weiterhin die Senne pflegen.
- Deshalb wollen wir, dass die Senne bei Bedarf und auf Wunsch auch anderen militärischen Aufgaben der Nato, wie z. B. für die Bundeswehr, zur Verfügung steht.
Die CDU begrüßt ausdrücklich die über Jahrzehnte erfolgte Stationierung der britischen Streitkräfte in der Region und in der Senne, da diese bedeutet:
Erhalt eines einzigartigen Naturraumes mit dem Wechsel von Heidelandschaften, Unterholzgebieten und Waldflächen sowie einer Artenvielfalt von der Roten Liste. Diese Landschaft mit ihrem Artenbestand entstand durch die Heidebauernwirtschaft. Sie wurde durch das Militär erhalten, das mit Panzerketten, Spaten, Explosionen und Bränden ähnlich auf die Landschaft einwirkt, wie früher die Heidebauern.
Eingliederung von 10.000 britischen Soldaten und ihren Angehörigen in das Paderborner Stadtleben.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Paderborn Dank der Zuführung einer jährlichen Kaufkraft von mindestens 250 Millionen Euro.
Steigende Touristenzahlen aus Großbritannien (5.423 Gäste im 1. Halbjahr 2010 mit 13.261 Übernachtungen).
Es wird daher ausdrücklich die Absichtserklärung der britischen Regierung bedauert, einen Truppenabzug möglicherweise bis zum Jahre 2020 vorzunehmen. Sollte der Abzug tatsächlich erfolgen, sind folgende Auswirkungen für die Region zu erwarten:
Hohe Kosten für die Übernahme der Pflegemaßnahmen im Naturschutzbereich.
Kaufkraftverlust von bis zu 250 Mio. Euro im Kreis Paderborn und negative Auswirkungen auf das Hotel- und Gaststättengewerbe, Besucherrückgang in Freizeiteinrichtungen, Rückgang der Passagierzahlen beim Flughafen Paderborn/Lippstadt, Einnahmeverlusten im Paderborner Einzelhandel, Auftragsrückgängen beim heimischen Handwerk aufgrund fehlender Instandsetzung- und Renovierungsauftrage.
rage.
Leerstehende Wohneinheiten: ca. 2.000 Wohneinheiten würden frei und den Wohnungsmarkt belasten.
Steigende Arbeitslosigkeit, da die Zivilangestellten ihren Job verlören.
Verlust des internationalen Flairs.
- Deshalb wollen wir, dass die Menschen in dieser Region sich wie bisher wirtschaftlich betätigen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
- Deshalb wollen wir , dass die Menschen sich erholen und ihre Freizeit genießen können.
- Deshalb wollen wir, dass die Menschen sich in der Natur bewegen, sie bewundern und schützen können.
Die Waldgebiete in der Egge werden bewirtschaftet. Wir möchten an dieser Bewirtschaftung festhalten, ohne dass sie auf bestimmte Holzarten (z. B. Fichte) begrenzt und irgendwann ganz beendet wird. Die Holz- und Forstwirtschaft mit den nachgelagerten Branchen, wie zum Beispiel der heimischen Möbelindustrie, wäre durch eine künstliche Verknappung, die zu verlängerten Transportwegen und Kostenerhöhung führt, in ihrer Existenz bedroht. Ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubt, käme es in der Holz- und Forstwirtschaft zu einem Verlust von weit über 1.000 Arbeitsplätzen. Wir möchten auf zusätzliche Schutzmaßnahmen verzichten, um die Attraktivität der wirtschaftlichen erfolgreichen Gemeinden, wie zum Beispiel Hövelhof, nicht zu gefährden. Weiterhin wollen wir eine Beibehaltung der bisherigen Wegerechte in Egge und Senne und keine weitergehende Aussperrung der Menschen.
- Deshalb wollen wir, dass die Natur geschützt wird.
- Deshalb wollen wir, dass die Senne mit ihrer Vielfalt an Pflanzen und Tieren geschützt und gepflegt wird.
Die offene Heidelandschaft in der Senne ist eine von Menschenhand geschaffene Kulturlandschaft, die ständiger Pflege bedarf. Diese wollen wir erhalten. Die Wälder der Egge sind ebenfalls das Ergebnis einer durch Menschen geprägten Waldwirtschaft. Wir wollen weiterhin, wie zum Beispiel nach dem Sturm Kyrill, Einfluss nehmen können, um den ursprünglichen Waldbestand wieder her-zustellen. Wir wollen keinen Kahlschlag - auch nicht durch Kyrill - auf Dauer. Die Natur hat in Egge und Senne durch die Ausweisung als FFH- und einigen Teilen zugleich als Vogelschutzgebiet (einmalig in Deutschland) einen hohen Schutz erfahren. Wir bestimmen jetzt, ob wir die Kulturlandschaften in Senne und Egge wie gewohnt erhalten wollen oder veränderte Landschaftsbilder herbeiführen möchten durch folgende Auswahl:
- Naturpark
- Biosphärenreservat
- Nationalpark.
Diese stehen nicht im Wettbewerb, sondern unterscheiden sich allein durch ihren Schutzzweck.
Professor Dr. Erz, ehemals Bundesamt für Naturschutz, trat dem weit verbreiteten falschen Bild von Nationalparks 1991 so entgegen "Ein Nationalpark ist nicht umso besser, je bedeutender seine Naturausstattung und seine ökologische Situation, sondern je schärfer und konkreter seine Abwehrbestimmungen gegen Beeinträchtigung der ganzheitlichen Naturabläufe sind. Der Nationalpark ist in erster Linie ein Abwehrinstrument, kein elitäres Prädikat in einem Ökologiewettbewerb verschiedener Schutzgebietskategorien. Bei einer anderen Betrachtungsweise gibt sich der Naturschutz einer ökoidyllischen Schwärmerei hin, die bereits die Ausweisung von Nationalparken als ‘Krone des Naturschutzes’ feiert, uns sich dann von den Realitäten des praktischen Vollzugs enttäuscht sieht."
Deshalb wollen wir, dass die Region selbst über die Nutzung dieser Gebiete entscheiden kann und nicht von staatlicher Seite bevormundet wird.
Wir sind der Meinung, dass diese Ziele nur in einem Naturpark oder Biosphärenreservat erreicht werden können!
Auszug aus dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 24 Nationalparke (...)
(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
2. in einem überwiegenden Teil ih-res Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zu-stand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ab-lauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
(2) Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutz-zweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
(3) Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
§ 25 Biosphärenreservate
(1) Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen.
3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfälti-
ge Nutzung geprägten Landschaft
und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich ge-
nutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.
(2) Biosphärenreservate dienen,
soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
(3) Biosphärenreservate sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen.
(...)
§ 27 Naturparke
(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
1. großräumig sind,
2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutz-gebiete sind,
3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus
angestrebt wird,
4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung an-gestrebt wird und
6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
(...)







