Verfahren um die Anzahl Stimmen in die Zahl Mandate umzurechnen

Verfahren um die Anzahl abgegebener Stimmen in die Zahl der Mandate umzurechen.

Hare-Niemeyer-Verfahren
Hare-Niemeyer-Verfahren [nach dem engl. Politiker Thomas Hare, *1806, †1891, und dem dt. Mathematiker H. Niemeyer, *1931], Verfahren zur Errechnung von Parlamentssitzen beim Verhältniswahlsystem.

Die Stimmenzahl für die jeweilige Partei wird mit den zu vergebenden Parlamentssitzen multipliziert und das Produkt durch die Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien geteilt. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dabei verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma an die Parteien vergeben. Das H.-N.-V. hat in der BR Deutschland weitgehend das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren abgelöst.

Nach dem Bundeswahlgesetz wird die Zahl der Zweitstimmen bei der Bundestagswahl in die Zahl der Mandate umgerechnet.

(Anzahl Stimmen Partei x Anzahl aller Sitze) /
(Anzahl Stimmen aller Parteien)

Die Verteilung der Restsitze in Reihenfolge der höchsten Nachkommastellen


d'Hondtsches Höchstzahlverfahren

d'Hondtsches Höchstzahlverfahren (d'Hondtsches System), von dem Prof. der Rechtswissenschaft an der Univ. Gent, Victor d'Hondt (*1841, †1901), entwickelter Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze in Vertretungskörperschaften (Parlamenten o. ä.) bei der Verhältniswahl. Seit 1985 gilt für die Bundestagswahlen in der BR Deutschland das Hare-Niemeyer-Verfahren.

Die von den einzelnen Parteien erzielten Stimmenzahlen werden nacheinander durch die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, usw. geteilt. Man erhält dadurch eine Zahlenreihe. Der größten Zahl wird Mandat 1 zugewiesen, der zweitgrößten Zahl wird Mandat 2 zugewiesen usw.

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